Dienstag, 24. Januar 2017

Amoris Laetitia & die Folgen....

Father R.J.de Souza setzt sich im NCR mit den bisherigen Auswirkungen und den neuen Interpretationen von "Amoris Laetitia" bzw. Rechtfertigungsversuchen ihrer Unterstützer auseinander.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"‘Amoris Laetitia,’ Malta und das Gewissen`"  
"Nach der Logik der Malteser Bischöfe und ihrer Verteidiger kann auf dem Gebiet der Sexualität das subjektive Gewissen die universalen moralischen Prinzipien außer Kraft setzen.

Die Kirche hat das Jahr 2017 mit einer weiteren Fahrt auf der Amoris-Laetitia-Achterbahn begonnen, mit Bischöfen die sich widersprechende Richtlinien zur Interpretation des zweideutigen 8. Kapitels formulieren.
Die bemerkenswerteste Äußerung war dabei die der Malteser Bischöfe, die ausdrücklich geschrieben haben, daß wiederverheiratete, geschiedene Katholiken-falls sie sich mit Gott in Frieden fühlten-Absolution in der Beichte und die Hl. Kommunion empfangen können.

Bischof Steven Lopes vom St. Peter-Ordinariat schrieb einige Tage später, daß die traditionelle Lehre der Kirche nicht geändert worden sei und nicht geändert werden kann;  Paare, die nicht gültig verheiratet sind und in einer sexuellen Beziehung leben können weder Absolution noch die Kommunion empfangen, ohne wenigstens den Vorsatz zur Abstinenz bei sexuellen Beziehungen.

Die Malteser Richtlinien, in denen behauptet wird, daß Papst Franziskus für die vorgeschlagene Änderung der traditionellen sakramentalen Disziplin sei, wurde im Osservatore Romano, der offiziellen Zeitung des Vaticans, veröffentlicht.
Ich hatte letztes Jahr geschrieben, daß Amoris Laetitia dazu bestimmt sei,vergessen zu werden, weil sie sich nicht mit ausreichendem Ernst mit den auf dem Spiel stehenden Themen befaßt.
Die relevanten Kanons des Kanonischen Rechts (915 uns 916) werden überhaupt nicht wewähnt.
Und de facto wird die Frage der Kommunion nie ausdrücklich erwähnt, sondern nur in einer unklaren Fußnote versteckt angedeutet.

Angesichts der langen und ausführlichen Tradition, die geändert, wenn nicht sogar umgeworfen werden sollte, hätte Amoris Laetitia die relevanten Themen mit sehr viel mehr Komplexität als sie es tut ansprechen müssen.
Ich stehe zu dieser früheren Aussage, aber bevor Amoris Laetitia aus praktischen Gründen beiseite gelegt wird, ist es jetzt wahrscheinlich, daß mehrere Jahre der Konfusion und Verbitterung folgen werden, es sei denn der Hl. Vater entschließt sich die Krise zu lösen.
Er macht nicht den Eindruck das tun zu wollen.

Angenommen daß Amoris Laetitia selbst die Ursache der jetzt aufkommenden Widersprüche ist, ist es nicht offensichtlich, daß ein päpstliches Eingreifen die Sache bereinigen würde. Es ist möglich, daß es eine wirkliche Krise auslösen würde.
Man kann Anzeichen dafür sehen, daß es so kommt. 
Austen Iverreigh, Autor einer schönen Biographie von Papst Franziskus, und einer seiner enthusiastischsten Verteidiger, bringt in einer nachdenklichen Kolumne ein Argument für eine Änderung der sakramentalen Disziplin ohne Änderung der Lehre vor.
Dieses Argument zielt darauf ab. Amoris Laetitia davor zu retten, der Katholischen Lehre zu widersprechen, bringt aber noch wesentlich mehr von der Tradition in Gefahr.




Dennoch ist das der einzige Weg, den Papst Franziskus den Unterstützern einer Änderung offen gelassen hat, weil er beharrlich darauf besteht. daß Amoris Laetitia nichts an der Lehre zu Ehe, Beichte und zur Hl.Kommunion ändert.
Wenn keines der Hauptprinzipien  (die Doktrin) geändert wurden, wohl aber die Praxis (Disziplin) ist er einzig mögliche Weg zu behaupten, daß die Hauptprinzipien auf einige besondere Umstände nicht anwendbar sind.
Wenn das nicht möglich ist, dann bedeutet eine Änderung in der sakramentalen Praxis, daß die Lehre effektiv geändert worden ist und daß die Kirche nicht länger die Unauflöslichkeit der Ehe lehrt, die Notwendigkeit, sein Leben in Ordnung zu bringen, bevor die Absolution gewährt werden kann, die Notwendigkeit im Stand der Gnade zu sein, um die Hl. Kommunion zu empfangen.

Die Hindernisse sind also sehr hoch und diese Unterstützer der Änderung müssen zeigen, daß die Hauptprinzipien aufrecht erhalten werden können. aber bei bestimmten Umständen nicht anwendbar sind.
(Das betrifft nicht die Frage des öffentlichen Skandals, die in Kanon 915 und 916 angesprochen werden, wo es eine "manifeste" schwere Sünde gibt. Die Frage des Skandals wurde von den Malteser Bischöfen nicht angesprochen, sondern von denen von Buenos Aires, die die Möglichkeit andeuten die Kommunion privat zu spenden, um den Skandal zu vermeiden.)

Der offensichtlich Ausgangspunkt der Anwälte der Veränderung ist der, daß man eine objektive Todsünde begehen kann, ohne wegen mangelnder Kenntnis oder  völliger Zustimmung subjektiv daran Schuld zu sein. Daran ist nichts Problematisches, weil es normale Beichtpraxis ist, diese Unterscheidung  zu machen.
Im Amoris Laetitia-Ansatz aber kann es kein mangelndes Wissen geben, daß ein bestimmtes Verhalten objektiv falsch ist, wie die vorgesehene lange Begleitung,die AL vorschlägt (Kapitel 8 trägt die Überschrift "Begleitung, Differenzierung und Integration der Schwachen) beweist, die nicht nur Kenntnis der vollen Lehre der Kirche erfordert sondern "die Liebe zur Kirchenlehre".

Es ist schwer, die Kirchenlehre zu lieben und gleichzeitig zu urteilen, daß sie in diesem Fall nicht anwendbar ist oder daß Gott sie in diesem Fall nicht anwenden will.
Es ist also möglich, sich eine Situation vorzustellen, wo es ein voll bewußtes Fehlverhalten gibt,.
Das ist der kleine Raum auf dem die Verteidigung von AL stehen muß. 
Diejenigen die für eine Änderung der Praxis gestimmt haben, suggerieren, daß in bestimmten Fällen eine Partein von der anderen zum sündigen gezwungen wird und deshalb nicht schuldig ist (Rocco Buttiglione), daß ein mangelnder Glaube die Schuldhaftigkeit vermindern könnte (Bischöfe von Buenos Aires) oder -jetzt- daß die Enthaltsamkeit von sexuellen Beziehungen "menschlich unmöglich" sein könnten (Malteser Bischöfe).

Das bringt die Frage des Gewissens auf,  das "Urteil der Vernunft" das allgemeines moralische Prinzipien für besondere Umstände betrifft. Es wurde argumentiert, daß das persönliche Gewissen urteilen könnte, daß universale Regeln hier nicht anzuwenden sind. Daß sie, wie die Malteser Bischöfe es ausdrücken, "menschlich unmöglich" ist, zu befolgen sind.  

Während dieser Ansatz ein Versuch ist, Amoris Laetitia zu retten, wird eine sehr viel größere Krise in Kauf genommen. Ivereigh gibt so viel zu. was zu tun, die Verteidiger von AL sich bisher geweigert haben.
"Eine noch größere Entfernung hat es vom Lehrdokument "Veritatis Splendor"  von 1993 gegeben, das gegen den moralischen Relativismus und den Mißbrauch des Gewissens zur Verteidigung einer subjektiven Moral gerichtet war" schreibt Ivereigh, und fragt, ob immer noch das von ihnen in Anführungszeichen gesetzte "das Gewissen kann nie berechtigt werden, Ausnahmen bei absoluten moralischen Normen, die wegen ihrer Absicht  in sich schlechte Handlungen verbieten, zuzulassen." gilt.
Das Wesen dieser Verschiebung zu verstehen, das die Kritiker von AL  so beunruhigt, ist der Schlüssel um diesen Streit zu verstehen."
Tatsächlich ist es das. Es macht diesen Streit umso schlimmer, indem es das gesamte moralische Leben betrifft, nicht nur die Ehe allein.
"Das Hauptprinzip des Gesetzes, daß Ehebrecher die Eucharistie nicht empfangen können steht weiterhin" fährt Ivereigh fort.
"Aber während Amoris sehr klar darüber ist, keine neuen Normen oder Gesetze schaffen zu wollen, ist sie auch sehr klar darüber eine neue Haltung zu fördern.Was Amoris versucht, ist eine neue Haltung von Teilen der Kirche denen gegenüber, die in irregulären Situationen leben, eine, die vom primären Ziel, das Gesetz und die Institution zu bewahren, auf einen Fokus der Begleitung und der Heilung der Opfer der Scheidung zu verlagern, besonders bei denen, die die Integration in die Kirche suchen."

Ivereigh akzeptiert, daß das einfache Lesen des 8. Kapitels von AL zu Veritatis Splendor im Widerspruch steht. Aber Letztere behandelt das gesamte Moralleben, nicht nur die schwierigen Fälle irregulärer Ehen.
Ist die "neue Haltung" von "Amoris Laetitia" auch über eheliche Themen hinaus?

Stellen Sie sich eine Situation vor, in der ein Geschäftsmann seit vielen Jahren eine große Fabrik aufgebaut hat, oder mehrere. Das Geschäft ist gewinnbringend, u.a. auch, weil er die Löhne der Arbeiter niedrig hält. 
Versuche der Arbeiterschaft gewerkschaftlich zu organisieren, war nicht erfolgreich, vor allem weil der Eigentümer ausdrücklich damit droht, eher seine Fabrik zu schließen  als mit einer Gewerkschaft zu verhandeln. Heimlich hat er den Gewerkschaftsorganisatoren mit Gewalt gegen ihr Eigentum,gegen ihre Familien und gegen ihre Person gedroht.
Jetzt erlebt der Geschäftsmann eine Umkehr des Herzens und beginnt seinen Katholischen Glauben erneut zu praktizieren. Er kennt die Lehre der Kirche über wirtschaftliche Gerechtigkeit und beichtet, seine Arbeiter auszubeuten und ihr Recht sich gewerkschaftlich zu organisieren zu beschneiden.
Der Beichtvater fragt ihn, ob er seine Arbeitspolitik ändern wolle. Der Geschäftsmann antwortet, daß sein Unternehmen viel Gutes tue, der größte Arbeitgeber in der Stadt sei und ein Netzwerk von Zulieferern von ihm abhängig sei. Sein Unternehmen würde vielleicht nicht überleben, wenn er bessere Arbeitsbedingungen akzeptierte. Und tatsächlich, erscheine es ihm "menschlich unmöglich" das zu tun.
Auf jeden Fall-nachdem er das durchdacht habe, schließt der Geschäftsmann, sei das, was Gott von im in dieser Situation wolle, die Fabrik weiterhin so zu leiten, wie er es immer getan hat. Er sagt dem Beichtvater, daß er mit Gott im Reinen sei.
Sollte der Beichtvater ihm die Absolution von seiner schweren Sünde erteilen und ihm rät, die Hl. Kommunion zu empfangen und so weiter zu machen wie vorher?"
(....)

Fortsetzung folgt

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