Donnerstag, 21. Dezember 2017

Der Kampf um Rom bzw. AL geht weiter....

Roberto de Mattei antwortet bei OnePeterFive auf  Edward Peters Interpretation der beiden in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlichten Briefe zu Al und kommentiert ihre exkulpierenden Schwachstellen.
Hier geht´s zum Original: klicken

"ROBERTO DE MATTEI: EINE ANTWORT AUF EDWARD PETERS ZUM BUENOS AIRES-BRIEF UND ZUM AUTHENTISCHEN LEHRAMT"

"Prof. Edward Peters ist ein vertrauenswürdiger, rechtgläubiger Gelehrter, der den Schaden durch die postsynodale Exhortation Amoris Laetitia eindämmen möchte, indem er sich auf das kanonische Recht beruft, besonders Kanon 915 des neuen Kodex des Kanonischen Rechts, der besagt "Jene, die exkommuniziert oder einem Interdikt unterworfen worden sind, nach der Auferlegung der Strafe und andere, die stur an einer offensichtlichen Sünde festhalten, nicht zur Hl. Kommunion zugelassen werden (E.Peters "Drei Wege Kanon 915 zu interpretieren" im Catholic World Report, 24.1.2017 und "Einige Bemerkungen zum de Mattei-Interview, 11.12.2017)
Zu diesem Zweck versucht er das "Rescriptum ex audientia SSmi, 5.Juni 2017" zu minimieren, in dem er die beiden Dokumente, die ihm angefügt waren, als auf theologischer und kanonischer Ebene irrelevant bezeichnete (Zur Veröffentlichung des Papst-Briefes an die Argentinischen Bischöfe in den Acta Apostolicae Sedis in "Im Licht des Rechts"- Der Blog eines Rechtswanwaltes, 4.Dez. 2017).

Ich will versuchen, zu erklären, warum sein  Standpunkt-wenn auch durch gute Absichten motiviert- mir sowohl schwach als auch gefährlich erscheint.

Im Hinblick auf das kanonische Recht weise ich auf die Studie des kompetenten Kanonikers, der das Pseudonym Augustinus Hipponensis benutzt, hin.
Er stellt fest, daß wenn Kanon 915 von "jenen, die stur in offensichtlich schwerer Sünde verharren" spricht, sich das nicht nur auf die wiederverheirateten Geschiedenen bezieht, sondern auf eine weitaus größere Kategorie von Personen und auch z.B. auf Politiker, die öffentlich abtreibungs- oder euthanasiefreundliche Gesetzgebung favorisieren, wie Kardinal Burke in einem seiner Artikel bestätigte (Canon 915: Die Disziplin im Hinblick auf die Verweigerung der Hl. Kommunion für jene, die hartnäckig in offensichtlich schwerer Sünde verharren, in Periodica de re canonica, 2007, S.3-58).
Die Absicht Papst Begoglios ist es nicht, Kanon 915 als Ganzes zu verändern, sondern nur eine bestimmte Kategorie von Personen daraus zu entfernen (die wiederverheirateten Geschiedenen).
Um das zu tun, war es nicht nötig, ja nicht einmal logisch, die allgemeine Norm zu berichtigen.
Die päpstliche Edikt soll nur das spezifische und besondere Verbot  (für die wiederverheirateten Geschiedenen) behandeln und dabei die allgemeine Bedeutung des Gesetzes intakt lassen.
Kanon 20 des neuen Gesetzes erlaubt de facto den kanonischen Gesetzgebern eine vorangegangene Disziplin aufzuheben- sowohl im Stillen als auch ausdrücklich- wenn das neuere Gesetz nicht  mit dem vorhergehenden kompatibel ist oder wenn das Objekt des vorhergehenden Gesetzes ex novo (von Grund auf) neu geregelt wird.





Im gegenwärtigen Fall erscheint es auf der legislativen Ebene zweifelhaft, daß das in "Familiaris Consortio" und auch durch Göttliches Gesetz etablierte Verbot einfach als Folge der Exhortation von Amoris Laetitia abgeschafft worden ist. Der Italienische Kanoniker schreibt:

"Heute wird sicher angenommen, daß der Bischof von Rom die "Criterios Basicos" (der arg. Bischöfe) zu seinen eigenen macht und sie als einzig mögliche Interpretation seiner Exhortation preist, mit dem Ziel, die wiederverheirateten Geschiedenen -auch als Ehebrecher bezeichnet- zur Kommunion zuzulassen, und ihnen eine stufenweise Zulassung zum Sakrament zu ermöglichen.
Deshalb würde das Verbot- seinerzeit absolut- nicht länger als stringent angesehen. 
Sicher geht es -wie der Päpstliche Rat für Legislative Texte im Jahr 2000 erklärt hat- um das Verbot in einem göttlichen Gesetz. Keine Frage.
Und dennoch bedeutet das dann, daß es einen unbestreitbaren Unterschied zwischen dem menschlichen Gesetz (Amoris Laetitia) und dem Göttlichen Gesetz gibt, der anerkannt werden muß, ohne zu versuchen, es zu umgehen, indem man bekräftigt, daß die beiden Dokumente irrelevant seien und ohne die logisch-theologischen und kanonischen Konsequenzen daraus zu ziehen."

Erlauben Sie mir, was den theologischen Aspekt der Frage angeht, das irrige oder zumindest minimalistische Konzept vom Lehramt der Kirche zu definieren, den Prof. Peters zu haben scheint.
Das Ordentliche Lehramt-Tag für Tag vom der Kirche ausgeübt-schließt Enzykliken, Dekrete, pastorale Briefe und Reden des Papstes und der Bischöfe aus aller Welt ein. 
Fast die gesamte Lehre von Pius XII zur Geburtenregelung wurde in Reden formuliert, wie z.B: die Rede vor den Katholischen Gynäkologem, deren Wert als authentisches Lehramt wir leugnen müßten, wenn wir die reduktive Sicht von Professor Peters übernehmen würden. 
Die Hunderte kirchlicher Dokumente, die im "Enchiridion Symbolorum definitionum et declarationum de  rebus fidei er morum" von Heinrich Denzinger (1819-1883) -bis zum heutigen Tag up-gedatet- enthalten sind-einschließlich Konstitutionen, Bullen, Instruktionen, Motu proprio, Dekreten, Enzykliken, Exhortationen und apostolischer Briefe jeder Art -und zusammen genommen- das depositum fidei der Kirche bilden.
Wenige dieser Dokumente sind von sich aus unfehlbar. Aber das Ordentliche Lehramt kann unfehlbar werden, wenn es universal ist und fortwährend wiederholt wird.
Die Instruktion  "Ad Tuendam Fidem" der Glaubenskongregation vom 18. Mai 1998 (AAS,90, pp 542-551) wiederholt, daß eine Doktrin als unfehlbar anzusehen ist, wenn sie-auch wenn keine feierliche Form der Erklärung existiert- "zum Erbe des depositum fidei gehört, vom ordentlichen und universalen Lehramt gelehrt wird".
Wie die  Glaubenskongregation erklärt,  muß damit das ordentliche universale Lehramt als unfehlbar angesehen wird- es in diachronischer Weise geplant sein, nicht notwendigerweise nur in synchronischer Weise (Neuformulierung des Glaubensbekenntnissesvom 29. Juni 1998).
In dieser Hinsicht beabsichtigte der Römische Pontifex "in den Enzykliken "Veritatis Splendor" , "Evangelium Vitae" und im gleichen Apostolischen Brief "Ordinatio Sacerdotalis" -wenn auch nicht in feierlicher Form- Doktrinen zu bestätigen und wieder zu bestätigen. die zur Lehre des Ordentlichen und Universalen Lehramtes gehören und die deshalb als definitiv und unmissverständlich angesehen werden müssen. (Doktrinaler Kommentar der Glaubenskongregation zur Abschlussformulierumg des Glaubensbekenntnisses).

Am 2. Dezember 2017 gab der Vatican bekannt, daß Papst Franziskus am 5. Juni dieses Jahres einem Brief, den er am 5.September 2016 an die Bischöfe der Region  Buenos Aires geschickt hatte, den Status "Authentisches Lehramt" zuerkannt hat.
Der Text des Briefes- zusammen mit den "Criterios Basicos" der Argentinischen Bischöfe, wurde in Form einer Epistula Apostolica in den Acta Apostolicae Sedis, dem offiziellen Register des Hl. Stuhls (Band 10, 2016, pp 1071-1074) veröffentlicht.
Die beiden Dokumente wurden mit einer Ankündigung "ex audientia SS.mi von Staatsekretär Kardinal Pietro Parolin promulgiert, der sie zusätzlich zur Veröffentlichung der beiden vorangegenagenen Texte als "Ausdruck des authentischen Lehramtes" wertete, (Summus Pontifex decernit ut duo Documentae quae praecedunt edantur per publicationem in situ electronico Vaticano et in Actis Apostolicae Sedis, velut Magisterium authenticum).

Dieses Dokument.- wie die Apostolische Exhortation "Amoris Laetitia" gehört sicher zum Ordentlichen Lehramt der Kirche. Wie Father Brian Harrison zu Recht in einem Text, den ein anderer illustrer Gelehrter, Professor Paolo Pasquallucci, präsentiert hat, [Litterae apostolicae] auf einer höheren Ebene stehen als Apostolische Briefe, als Motu Proprio und sogar als Apostolische Konstitutionen, wie z.B. die, mit der Johannes Paul II den Katechismus der Katholischen Kirche promulgierte [Fidei Depositum, 11.Oktober 1992]
Johannes Paul bediente sich eines Apostolischen  Briefes, um das zu promulgieren, was dann als eine unfehlbare Wahrheit der zweiten Kategorie, eine Deklaration ex cathedra promulgiert wurde- besonders, daß nur Männer zu Priestern geweiht werden können (Ordinatio Sacerdotalis 1994).
Der unfehlbare Charakter kommt nicht automatisch aus der Natur eines apostolischen Briefes, sondern aus der Tatsache, daß der Papst die immerwährende Lehre der Kirche bestätigt hat.
Deshalb hat Kardinal Francesco Coccopalmiero, der Präsident des Päpstlichen Rates für Legislative Texte nicht zu Unrecht am 5. Dezember-wie vom Katholischen Nachrichtendienst berichtet wurde-erklärt:

"Die Tatsache, daß der Papst angeordnet hat, daß dieser Brief und die Interpretation der Bischöfe von Buenos Aires in den AAS veröffentlicht werden, bedeutet daß Seine Heiligkeit diesen Dokumenten die spezielle Eigenschaft gegeben hat, die sie auf die Ebene einer offiziellen Lehre der Kirche erhebt....
Während der Inhalt des Papstbriefes selbst keine Lehre zu Glaube oder Moral enthält, deutet er auf die Interpretation der argentinischen Bischöfe hin und bestätigt sie als authentische Wiedergabe seiner eigenen Sichtweise" sagte der Kardinal.
"So sind die beiden Dokumente zum authentischen Lehramt des Hl. Vaters für die ganze Kirche geworden."

Die Epistula des Papstes wischt jede "Hermeneutik der Kontinuität" weg und bekräftigt mit Autorität, daß die einzige korrekte Interpretation von Kapitel 8 der Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia, die der Bischöfe von Buenos Aires, in ihrem Brief vom 5.September 2016 ist [No hay otras interpretaciones]. In Artikel 6 dieses Briefes bestätigen die Bischöfe, daß:

"Wenn man zu der Einsicht kommt, daß es in bestimmten Fällen Begrenzungen gibt, die die Verantwortlichkeit und Schuldhaftigkeit vermindern [cf 301-302 AL], besonders wenn eine Person zu dem Urteil kommt, daß er einen Folgefehler begehen würde, indem er den Kindern der neuen Verbindung Schaden zufügt, eröffnet Amoris Laetitia die Möglichkeit des Zugangs zum Beichtsakrament und zur Eucharistie [Fußnoten 336 und 351 AL]."

Nach Peters Meinung enthalten die beiden Dokumente von Papst Franziskus nicht irgendwelche Äußerungen, die den Glauben oder die Moral betreffen, sondern nur disziplinarische Verfügungen. Aber ein normativer Akt, der disziplinarischen Charakter bzgl. Glauben oder Moral  hat, ist immer ein Akt des Lehramtes. 
Denzinger ist voller disziplinarischer und /oder pastoraler Vorkehrungen, wie z.B. die Antwort von Papst Nicholas I (858-867) "Ad consulta vestra" an die Bulgaren am 13. November 886, die als Akte des authentischen Lehramtes angesehen werden sollten. Im Fall der Epistula von Papst Franziskus geht es nicht um eine Regel, die disziplinarischen Charakter  hat, sondern um eine neue Lehre in Moraldingen, die klar darauf abzielt, Ehebrecher zur Kommunion zuzulassen, und für sie eine Gradualität zur Zulassung zu den Sakramenten vorzusehen.

Die "Hermeneutik der Kontiunität" oder der Versuch, irrige oder zweideutige Dokumente im Licht der Tradition der Kirche zu interpretieren, war nicht erfolgreich, sogar wenn sie von einem Papst wie Papst Benedikt XVI vorgetragen wurde. 
Ist es nichreine Illusion vorzugeben, sie beizuhalten, wenn es jetztt sogar der Papst selber ist, der die Hermeneutik der Ruptur propagiert? 
Ist es nicht einfacher und logischer, daran zu erinnern, daß es Irrtümer in nicht unfehlbaren Akten des ordentlichen Lehramtes geben kann? 
"Authentisches Lehramt" bedeutet tatsächlich nicht "dogmatisch" und wenn der Gläubige auf vernünftige, offensichtliche Weise -nach genauem Studium der Sache- einen klaren Gegensatz zwischen einem Text dieses Lehramts und dem Göttlichen Gesetz der Kirche feststellt, darf er auf legale Weise seine Zustimmung zum päpstlichen Dokument aussetzen oder verweigern.
Diese Doktrin wird in den Schriften  hoch angesehener Theologen gefunden -wie der Fr. Hugo von
Hurter (1832-1914), der feststellt;

"Wenn der Gläubige der Meinung ist, daß es schwerwiegende und solide Gründe-vor allem theologische- gegen Entscheidungen des authentischen Lehramtes (nicht unfehlbar) gibt-ob bischöflich oder päpstlich-ist es für ihn gerechtfertigt, den Irrtum zurückzuweisen, nur bedingt zuzustimmen oder am Ende  die Zustimmung zu verweigern," (Theologiae Dogmaticae Compoendium, Wagneriana-Bloud, Innsbruck-Paris, 1883, Bd I, S. 492)."

Indem er an die Worte des Hl. Paulus erinnert: "Aber selbst, wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium als das, was wir euch gepredigt haben, predigen, er sei Anathema! (Galater 1:8) , kommentiert der Hl. Vincent von Lerins:

"Aber warum sagt er "sogar wenn wir selber" und nicht "sogar ich"? Weil er meint, daß sogar wenn Petrus oder Andreas oder Johannes oder das gesamte Apostelkollegium ein anderes Evangelium predigt als das, was wir euch gepredigt haben, sei er Anathema. Was für ein ungeheurer Starrsinn! 
Um seine Treue zum primitiven Glauben zu bekräftigen, schont er weder sich selber noch die anderen Apostel." (Commonitorium, Kpt. VIII, 2)."

Die Möglichkeit,daß eine Bischofsversammlung oder sogar Petrus selber der Tradition untreu werden, ist zwar selten aber nicht ausgeschlossen. Die Augen vor der Realität zu verschließen, bedeutet, sich in eine Sackgasse zu manövrieren. Sowohl Vernunft als auch der sensus fidei verlangen Widerstand, auch öffentlichen Widerstand gegen einen Papst, der Irrtümer  und Häresien in der Kirche fördert, ermutigt und favorisiert."

Quelle: R.de Mattei, OnePeterFive, 

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